Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Familienvereins und tritt einmal im Jahr zusammen.
Die Einberufung der GV erfolgt schriftliche durch den Vorstand und unter Angaben der Traktanden, mindestens 14 Tage vor der Versammlung.
Jedes Mitglied kann Anträge und Wahlvorschläge an die GV stellen unter Einhaltung einer einwöchigen Frist vor der jeweiligen Versammlung.
an der ordentlichen GV gelangen folgende Geschäfte zur Behandlung:
- Wahl des Stimmenzählers
- Protokoll des
- Mutationen
- Jahresbericht
- Jahresrechnung und Budget des kommenden Jahres
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Wahlen
- Anträge der Vereinsmitglieder und des Vorstandes
- Genehmigung von Statuten, Reglementen und Beschluss über Revisoren
- diverses